Warum eigentlich nicht?
Wenn ich die "Ziele und Prioritäten" des Ausschusses
nochmals lese, dann ist meine unmassgebliche Meinung, dass ArtCast
da eigentlich ganz gut reinpassen würde:
· Gefördert werden sollen zeitgenössische, thematisch und ästhetisch relevante sowie eigenständige Kreationen im Bereich des audiovisuellen Kulturschaffens (Film, Video und Fotografie,
Medienkunst).
· Projektbezogene Beiträge sind möglich an Projekte - auch an Co-Produktionen mit dem Ausland, mit einem thematischen, ortsspezifischen oder biografischen Bezug zur Region Basel.
· In den Genuss von Beiträgen aus dem gemeinsamen Förderkredit BS/BL können Produzenten (juristische Personen) sowie Einzelpersonen kommen, denen inhaltlich und arbeitsmässig ein
gewisses Mass an Professionalität bei der Planung und Realisierung eines Projekts ein hohes Mass an Professionalität zugetraut wird.
· Der Förderkredit BS/BL dient hauptsächlich als Produktionskredit für die in der Region Basel tätigen Nachwuchskräfte im Bereich des audiovisuellen Kulturschaffens. Projekte von bereits
arrivierten Kulturschaffenden erfahren allenfalls eine subsidiäre Mitfinanzierung.
· Abschlussprojekte an Kunst- und Filmhochschulen können nur ausnahmsweise im Rahmen von Co-Finanzierungen mit subsidiären Beiträgen unterstützt werden.
· Mit den Beiträgen aus dem gemeinsamen Förderkredit BS/BL soll neben der Qualität des künstlerischen Schaffens auch die Akzeptanz des audiovisuellen Kunstschaffens beim Publikum
durch gezielte Vermittlung gefördert werden.
· Der Fachausschuss Audiovision und Multimedia kann zudem herausragende Projekte mit einem Beitrag bezuschussen.
Wir sind gespannt auf die schriftliche Begründung für die Ablehnung!
· Gefördert werden sollen zeitgenössische, thematisch und ästhetisch relevante sowie eigenständige Kreationen im Bereich des audiovisuellen Kulturschaffens (Film, Video und Fotografie,
Medienkunst).
· Projektbezogene Beiträge sind möglich an Projekte - auch an Co-Produktionen mit dem Ausland, mit einem thematischen, ortsspezifischen oder biografischen Bezug zur Region Basel.
· In den Genuss von Beiträgen aus dem gemeinsamen Förderkredit BS/BL können Produzenten (juristische Personen) sowie Einzelpersonen kommen, denen inhaltlich und arbeitsmässig ein
gewisses Mass an Professionalität bei der Planung und Realisierung eines Projekts ein hohes Mass an Professionalität zugetraut wird.
· Der Förderkredit BS/BL dient hauptsächlich als Produktionskredit für die in der Region Basel tätigen Nachwuchskräfte im Bereich des audiovisuellen Kulturschaffens. Projekte von bereits
arrivierten Kulturschaffenden erfahren allenfalls eine subsidiäre Mitfinanzierung.
· Abschlussprojekte an Kunst- und Filmhochschulen können nur ausnahmsweise im Rahmen von Co-Finanzierungen mit subsidiären Beiträgen unterstützt werden.
· Mit den Beiträgen aus dem gemeinsamen Förderkredit BS/BL soll neben der Qualität des künstlerischen Schaffens auch die Akzeptanz des audiovisuellen Kunstschaffens beim Publikum
durch gezielte Vermittlung gefördert werden.
· Der Fachausschuss Audiovision und Multimedia kann zudem herausragende Projekte mit einem Beitrag bezuschussen.
Wir sind gespannt auf die schriftliche Begründung für die Ablehnung!
comments
No new comments allowed (anymore) on this post.